Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

geb. 1958 in Kamen
Studium an der Universität Münster
seit 1989 als Rechtsanwalt |
Tätigkeitsschwerpunkte
- Erbrecht
- gewerbliches Mietrecht
- Arbeitsrecht
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht
im Deutschen Anwaltsverein
- 1997 – 2005 Fachausschuss I für Familienrecht
der Rechtsanwaltskammer Hamm
- Anwaltsunion Familienrecht (AUF)
Veröffentlichungen
Mitautor bei Münchener Prozessformularbuch Familienrecht
(1. Auflage)
Dozententätigkeit
- Deutsche Anwaltsakademie
- Deutsches Anwaltsinstitut
- Rechtsanwaltskammer Hamm
Fremdsprachen
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Rechtsanwalt Ralf Mecklenbrauck ist spezialisiert auf dem Gebiet des Familienrechts, hier speziell auch in Haftungsfragen. Weitere Schwerpunktbereiche in seiner Arbeit sind das Erbrecht und das gewerbliche Mietrecht.
Bereits seit 1994 ist Rechtsanwalt Mecklenbrauck Dozent für die Deutsche Anwaltakademie und bildet Fachanwälte für Familienrecht aus.
Ebenfalls hält Rechtsanwalt Mecklenbrauck Vorträge im Familienrecht im Rahmen der Fortbildung von Rechtsanwälten bei der Deutschen Anwaltsakademie, dem Deutschen Anwaltsinstitut, der Rechtsanwaltskammer und bei örtlichen Anwaltsvereinen.
Bis zum 30.06.2002 war er singular als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Hamm zugelassen und hat dort ausschließlich Berufungsverfahren im Familienrecht und im gewerblichen Mietrecht geführt. Bedingt durch diese langjährige Tätigkeit in der Berufungsinstanz verfügt er über umfassende Erfahrungen im Zivilprozessrecht, im Berufungsrecht und auf dem Gebiet des materiellen Rechts.
Seit Sommer 2002 ist Rechtsanwalt Mecklenbrauck überregional im Familienrecht und im gewerblichen Mietrecht tätig und vertritt seine Mandanten bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Er zählt bundesweit zu einem der 150 vom FOCUS (letztmalig Heft 22/2004) empfohlenen Experten im Familienrecht.
Rechtsanwalt Ralf Mecklenbrauck hat sich mit 25 anderen explizit im FOCUS genannten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auf dem Gebiet des Familienrechts zur „Anwaltunion Fachanwälte e.V.“ zusammengeschlossen.
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